Satellitenschüssel  
     
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Satellitenschüssel

F. 132: Ist der Kauf, die Aneignung und Verwendung eines Geräts zum Empfang von Fernsehprogrammen aus Satellitenschüsseln erlaubt, und wie ist das Urteil falls, man es kostenlos erhält?

A: Das Urteil zum Satellitengerät ist das (gleiche) Urteil wie für ein Gerät, bei dem das beides gültig ist (je nach Fall), das Verbot für dessen Verkauf, Kauf und Aneignung, um es für verbotene Dinge zu nutzen, als auch die Erlaubnis, falls es für einen erlaubten Nutzen daraus ist, da das (Gerät selbst) allein ein Instrument für den Empfang von Fernsehprogrammen ist, einschließlich dem, was es an verbotenen und erlaubten Programmen mit sich bringt. Und da dieses Gerät es demjenigen, der es hat, erleichtert, in das Empfangen von verbotenen Programmen verwickelt zu werden und es möglich ist, dass aus der Aneignung von diesem (Gerät) Verdorbenheit folgt, ist dessen Kauf und Aneignung daher nicht erlaubt, außer für denjenigen, der sich selbst sicher ist, dass er es nicht zu Verbotenem nutzen wird, es nicht demjenigen zugänglich macht, der es verboten nutzen möchte, und aus deren Erhalt oder Aneignung in seinem Haus keine Verdorbenheit folgt.

F. 133: Ist es für denjenigen, der außerhalb des Islamischen Staates lebt, erlaubt, dasjenige Gerät zu kaufen, das Satellitensender empfängt, um die Satellitensender des Islamischen Staates zu verfolgen?

A: Selbst wenn dieses (Gerät) zu den (bezüglich Erlaubnis und Verbot) gemeinsamen Geräten gehört, die in der Lage sind, (auch) für Erlaubtes genutzt zu werden, ist der Kauf und die Verwendung des erwähnten Gerätes im Haus nicht erlaubt, weil man zusätzlich zu anderen Verdorbenheiten meistens von diesem (Gerät) mit verbotenem Nutzen heimgesucht wird, der aus der Verwendung von diesem (Gerät) im Haus folgt, (der Kauf ist verboten) außer für denjenigen, der sicher ist, dass er es auf keinen Fall für Verbotenes verwendet wird und keine Verdorbenheit aufgrund der Aufstellung von diesem (Gerät) im Haus folgt.

F. 134: Wie ist das Urteil, falls die Möglichkeit der Funktion des Empfangsgeräts zusätzlich zum Sender des Islamischen Staates auf einige Golf(-Staaten) und arabische (Fernseh-)Anstalten für Nachrichten und nützliche Programme begrenzt ist, bei Entfernung aller westlicher und verdorbener (Fernseh-)Anstalten?

A: Maßstab für die Erlaubnis zur Verwendung solcher Geräte zum Empfang der Programme von Fernsehanstalten ist das, was bereits erwähnt wurde, ohne Unterschied zwischen westlichen und anderen Kanälen.

F. 135: Wie ist das Urteil zur Verwendung des Gerätes zum Empfang von Satelliten, um wissenschaftliche und qur’anische Programme und Ähnliches anzusehen, die mittels Satelliten von Sendern der westlichen Staaten oder Staaten, die Anrainerstaaten des Persischen Golfs sind und anderen ausgestrahlt werden?

A: Gegen eine Verwendung des erwähnten Gerätes zum Betrachten und Anhören wissenschaftlicher und qur’anischer Programme und Ähnlichem gibt es zwar selbst kein Hindernis, aber die Programme, die mittels Satellit von den Sendern westlicher Staaten und den meisten Nachbarländern ausgestrahlt werden, beinhalten zusätzlich zu Programmen zum Vergnügen und zur Verdorbenheit meistens die Belehrung mit verworfenen Ideologien und Verfälschung der Wahrheiten, und selbst das Betrachten von deren wissenschaftlichen und qur’anischen Programmen verursacht möglicherweise den Verfall in Verdorbenheit und Heimsuchung des Verbotenen, deshalb ist dann religionsrechtlich die Nutzung dieses Empfangsgerätes verboten, um diese Programme zu empfangen, außer, die Programme sind rein wissenschaftliche, nützliche oder qur’anische und ähnliche und deren Betrachtung ist nicht mit Verdorbenheit oder Heimsuchung jeglicher verbotener Handlung verbunden.

F. 136: Meine Arbeit ist die Reparatur der Geräte zum Empfang der Programme von Funk und Fernsehen, und in letzter Zeit kamen Nachfragen von den Kunden, um Geräte zum Empfang durch Satelliten(-Schüsseln) zu installieren und zu reparieren. Was ist unsere religionsrechtliche Verpflichtung bei dieser (Arbeit)? Und wie ist das Urteil zum Verkauf und Kauf von den Teilen dieses Gerätes?

A: Falls die Nutzung von einem solchen Gerät für Verbotenes ist, wie es meistens (der Fall) ist, oder Sie das Wissen haben, dass derjenige, der es erhalten möchte, es zu Verbotenem nutzen wird, dann ist dessen Verkauf, Kauf, Installation, Inbetriebnahme, Reparatur und der Verkauf von dessen Teilen nicht erlaubt.

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