Geliehenes und Anvertrautes
F. 753: Ein ganzer Betrieb verbrannte mit all dessen
Inhalt an Maschinen und Rohstoffen zusätzlich zu einer Menge an Gütern und
Waren, die darin als Anvertrautes von einigen Personen deponiert waren. Obliegt
dann dem Besitzer des Betriebes oder dem Zuständigen für dessen
Angelegenheiten, diese für deren Besitzer zu ersetzen?
A: Wenn der Brand nicht auf die Handlung von jemanden
zurückzuführen ist und es keine Nachlässigkeit beim Bewahren der deponierten
Waren im Betrieb gab, dann obliegt der Ersatz dessen für ihre Besitzer
niemandem.
F. 754: Ein Mann hat das Schriftstück seines
Testaments einer Person anvertraut, um dieses nach seinem Ableben an seinen
ältesten Sohn zu geben, aber diese Person hat sich geweigert, ihm dieses
(Testament) zu überreichen. Ist dann diese Handlung als Verrat ihrerseits für
das Anvertraute zu betrachten?
A: Sich zu weigern, das Anvertraute an denjenigen
zurückzugeben, den der Anvertrauende bestimmt hat, ist als eine Art von Verrat
zu betrachten.
F. 755: Ich habe von der Kaserne während meines
Militärdienstes einige Möbel und Bedarfsgüter für meinen persönlichen
Nutzen erhalten. Aber ich habe es nach Beendigung meines Dienstes nicht
zurückgegeben. Was ist meine Verpflichtung bezüglich dieser Angelegenheit
jetzt? Und genügt die Rückgabe des Preises dieser Dinge an die Generalkasse
der Zentralbank?
A: Falls diese Dinge, die Sie von der Kaserne erhalten haben,
von Ihnen ausgeliehen waren, dann sind Sie verpflichtet, diese als solche an die
Dienstzentrale zurückzugeben, falls sie (noch) vorhanden sind, oder Ähnliches
oder dessen Wert, falls es vernichtet ist, wegen Ihrer Überschreitung und
Nachlässigkeit bei ihrer Bewahrung, selbst wenn wegen der Verspätung von deren
Rückgabe. Sonst obliegt Ihnen dabei nichts.
F. 756: Es wurde an eine vertrauenswürdige Person ein
Geldbetrag bezahlt, um es in ein anderes Land zu schaffen, aber dieses Geld
wurde ihr unterwegs gestohlen. Obliegt ihr dann der Ersatz diesen Geldes?
A: Dem Vertrauenswürdigen obliegt kein Ersatz, solange die
Überschreitung und Nachlässigkeit bei der Bewahrung von diesem (Geld) nicht
feststehen.
F. 757: Ich habe vom Betreuer der Moschee einen Betrag
an Spenden der Einwohner erhalten, um diese für den Bau und die Renovierung
auszugeben, und um damit die notwendigen Materialien für den Bau zu kaufen, wie
Eisen und Anderes, aber ich habe das Geld unterwegs verloren (zusammen) mit den
übrigen persönlichen Dingen. Was ist dann meine Verpflichtung?
A: Es gibt kein Ersatz durch den Ehrlichen, solange seine
Überschreitung und Nachlässigkeit bei der Bewahrung des Anvertrauten nicht
feststehen.